Schule in Hessen - Rechte der Eltern

Inklusion

Schule in Hessen – Rechte der Eltern

1. Schulrecht

a) Das Hessische Schulgesetz

§ 1 Recht auf schulische Bildung

§ 3 Grundsätze für die Verwirklichung
(3) Keine Benachteiligung
(6) Förderung des Einzelnen
(13) Deutschförderung

b) Verordnung zur Gestaltung der Bildungsgänge (VOBGM)

§ 2 Fördermaßnahmen und Lernförderung
§ 4 Information der Eltern

Weitere Verordnungen (VOGSV / VOSB):

Beratung der Eltern, Rücksicht auf den Elternwillen Zusammenarbeit (Schule, Eltern, Ärzte, Therapeuten, Familienberater...)

Das Kind, sein Wohl und sein Recht auf beste Bildung stehen immer im Mittelpunkt!

Vorbeugende Maßnahmen
individueller Förderplan, Nachteilsausgleich, Beratung der Eltern, außerschulische Angebote, Wiederholung der Klasse
Sonderpädagogischer Förderbedarf
festgelegtes Verfahren mit Gutachten (förderdiagnostische Stellungnahme) und rundem Tisch (Förderausschuss),

d) Einschulung und Grundschule

  • Beratung durch den Kindergarten
  • Anmeldung in der Grundschule
  • Vorklasse, Rückstellung, „Gestattungsantrag“
  • Deutschförderung (Vorlaufkurs)
  • kein Förderschulzwang
  • freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe

e) Übergang in die weiterführende Schule

Recht der Eltern bei Wahl des Bildungsgangs (Gymnasium, Realschule, Hauptschule)
Anmeldung an zwei Schulen

f) Kinder mit besonderen Bedürfnissen/Behinderungen

  • Anmeldung in der Grundschule, festes Verfahren
  • Inklusive Beschulung ist ein Recht des Kindes
  • Förderbedarf Lernen, Sprache und sozial/emotionale Entwicklung erst nach Klasse 2
  • Zuweisung der Schulbehörde zur Förderschule nur mit gutem Grund im Einzelfall.
  • Eltern haben das Recht auf Widerspruch

2. Unterstützungsangebote in der Schule für das Kind

Zwei Säulen: Schulrecht (Land = Hess. Schulgesetz) – Sozialrecht (Bund = SGB)

a) in der Schule

  • „vorbeugende Maßnahmen“, erst danach
  • „Feststellungsverfahren“ für sonderpädagogische Förderung

Siehe weitere Erläuterungen auf dieser Seite

  • Zusammenarbeit Lehrer/Förderlehrer, regelmäßiger Austausch mit den Eltern

b) außerschulisch

  • Schulassistenz/I-Helfer
    von den Eltern beantragt beim Sozialamt/Jugendamt;
  • Sozialarbeiter
  • Therapeuten
  • Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe, pädagogische Mittags-Betreuung

3. Beratungsangebote für die Eltern

  • Kinderarzt, Therapeuten, SPZ
  • Verbände und Vereine
  • IGEL-OF e.V.
Wichtig

Das Staatliche Schulamt/die Schulen müssen nach Vorschrift handeln
Eltern kennen ihr Kind am besten.
Eltern haben viele Rechte gegenüber der Behörde Ihre Meinung muss gehört werden. Inklusion hat keine Fristen für Eltern

Weitere Information bei IGEL-OF e.V., Dorothea Terpitz, Wilhelmplatz 2, 63065 Offenbach, 069-83008685, info@igel-of.de, www.igel-of.de