Schule in Hessen – Rechte der Eltern
1. Schulrecht
a) Das Hessische Schulgesetz
§ 1 Recht auf schulische Bildung
- § 3 Grundsätze für die Verwirklichung
- (3) Keine Benachteiligung
- (6) Förderung des Einzelnen
- (13) Deutschförderung
b) Verordnung zur Gestaltung der Bildungsgänge (VOBGM)
§ 2 Fördermaßnahmen und Lernförderung
§ 4 Information der Eltern
Weitere Verordnungen (VOGSV / VOSB):
Beratung der Eltern, Rücksicht auf den Elternwillen
Zusammenarbeit (Schule, Eltern, Ärzte, Therapeuten, Familienberater...)
Das Kind, sein Wohl und sein Recht auf beste Bildung stehen immer im Mittelpunkt!
- Vorbeugende Maßnahmen
- individueller Förderplan, Nachteilsausgleich, Beratung der Eltern, außerschulische Angebote, Wiederholung der Klasse
- Sonderpädagogischer Förderbedarf
- festgelegtes Verfahren mit Gutachten (förderdiagnostische Stellungnahme) und rundem Tisch (Förderausschuss),
d) Einschulung und Grundschule
- Beratung durch den Kindergarten
- Anmeldung in der Grundschule
- Vorklasse, Rückstellung, „Gestattungsantrag“
- Deutschförderung (Vorlaufkurs)
- kein Förderschulzwang
- freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe
e) Übergang in die weiterführende Schule
- Recht der Eltern bei Wahl des Bildungsgangs (Gymnasium, Realschule, Hauptschule)
- Anmeldung an zwei Schulen
f) Kinder mit besonderen Bedürfnissen/Behinderungen
- Anmeldung in der Grundschule, festes Verfahren
- Inklusive Beschulung ist ein Recht des Kindes
- Förderbedarf Lernen, Sprache und sozial/emotionale Entwicklung erst nach Klasse 2
- Zuweisung der Schulbehörde zur Förderschule nur mit gutem Grund im Einzelfall.
- Eltern haben das Recht auf Widerspruch
2. Unterstützungsangebote in der Schule für das Kind
Zwei Säulen: Schulrecht (Land = Hess. Schulgesetz) – Sozialrecht (Bund = SGB)
a) in der Schule
- „vorbeugende Maßnahmen“, erst danach
- „Feststellungsverfahren“ für sonderpädagogische Förderung
- Zusammenarbeit Lehrer/Förderlehrer, regelmäßiger Austausch mit den Eltern
b) außerschulisch
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- Schulassistenz/I-Helfer
- von den Eltern beantragt beim Sozialamt/Jugendamt;
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- Sozialarbeiter
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- Therapeuten
- Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe, pädagogische Mittags-Betreuung
3. Beratungsangebote für die Eltern
- Kinderarzt, Therapeuten, SPZ
- Verbände und Vereine
- IGEL-OF e.V.
Wichtig
Das Staatliche Schulamt/die Schulen müssen nach Vorschrift handeln
Eltern kennen ihr Kind am besten.
Eltern haben viele Rechte gegenüber der Behörde
Ihre Meinung muss gehört werden.
Inklusion hat keine Fristen für Eltern
Weitere Information bei IGEL-OF e.V., Dorothea Terpitz, Wilhelmplatz 2, 63065 Offenbach, 069-83008685, info@igel-of.de, www.igel-of.de