Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung unter „Ausschöpfung der verfügbaren Mittel“. Dies ist in Hessen nicht der Fall. Hessisches Schulgesetz und Landesregierung geben der Förderschule eine Bestandsgarantie. Dies ist nicht nur die kostenintensivste Variante, sondern auch konzeptionell äußerst problematisch, denn dort sind Ressourcen und Fachexpertise gebunden, die dringend für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems benötigt werden. Der Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung spricht von „Elternwahlrecht“ und „Schulfrieden“. Solche Schlagworte tragen weder inhaltlich noch in ihrer Intention zur Umsetzung der UN-Konvention in Hessen bei. Im Gegenteil, sie ersetzen das klare Bekenntnis zur Inklusion in Hessens Schulen.
„Schulfrieden“ wird es in Hessen nicht geben, solange Eltern ständig um das Recht ihrer Kinder auf volle gesellschaftliche Teilhabe gerade in der Schule kämpfen müssen. Das sogenannte „Elternwahlrecht“ ist kein Wahlrecht, sondern die einseitige Entscheidungsmöglichkeit der Eltern für die Förderschule. Mit Inklusion hat das nichts zu tun. Eltern – so wissen wir aus Erfahrung – „wählen“ letztendlich die Förderschule, weil sie Angst haben müssen, dass ihre Kinder im allgemeinen Schulsystem untergehen, dass die allgemeine Schule die angemessenen Vorkehrungen für eine erfolgreiche Bildung nicht zur Verfügung stellen kann oder will.
Das muss sich ändern!
Wir brauchen Inklusion jetzt!