Behördendschungel - Presseecho

  1. Oktober 2014

Unsere gestrige Pressemitteilung wurde heute von Annette Schlegl in einem Bericht für die Frankfurter Rundschau aufgegriffen (Seite R10)!

Hoffen wir also, dass einige Personen in der Verwaltung zum Nachdenken darüber angeregt werden, ob man wirklich behindertern Schülern und deren Eltern durch mangelnde Hilfsbereitschaft das Leben zusätzlich erschweren muss.

Leider zeigen schon die offiziellen Stellungnahmen des im Bericht ebenfalls zu Wort kommenden Pressesprechers des Landkreises, Herrn Ralf Geratz-Krambs, ganz deutlich, wie der Landkreis vorgeht und dass offenbar wenig Bereitschaft besteht, eigenes Verhalten an das anzupassen, was Schulgesetze und Sozialgesetze eigentlich vorsehen.

Wir wiesen darauf hin, dass der Fall der Familie aus Rödermark seit mehreren Wochen nicht gelöst ist - darauf heißt es allen Ernstes vom Kreis, "der Antrag sei erst am 9. Oktober bei uns eingegangen".

Richtig ist aber: Der Landkreis hat gemäß Schulgesetz ohnehin die Pflicht, den Schülertransport sicherzustellen (auch ganz ohne Antrag). Der Landkreis hat die Abwicklung aber der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH übertragen, wo dieser Fall zunächst behandelt und (unrichtig) entscheiden wurde. Erst dann wandten sich die Eltern direkt an das Sozialamt. DER BÜRGER SITZT ZWISCHEN ALLEN STÜHLEN, weil die Verwaltung zentrale Aufgaben privatisiert hat und sich dann nicht mehr zuständig fühlt?

Wir wiesen darauf hin, dass beim Landkreis intern angefertigte ärztliche Gutachten in der Vergangenheit häufig Grund für Verzögerungen in der Bewilligung waren. Der Pressesprecher lässt sich nun zitieren, die Zwei-Wochen-Frist "setze erst ein, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt und dieses müsse nicht binnen zwei Wochen vorliegen".

Entscheidend ist aber: ein amtsärztliches Gutachten IST NICHT ERFORDERLICH; da die betroffenen Kinder meist schon seit Jahren von Experten betreut werden, liegen deren Gutachten in der Regel schon beim ersten Antrag vor, und die Frist beginnt dann SOFORT. Der Landkreis besteht aber regelmäßig darauf, die externen Spezialisten durch seine eigenen Mitarbeiter "überprüfen" zu lassen.